(1) Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Verträge gemäss § 8 ff. und § 20 ff. zwischen dem Career & Corporate Services Center der Universität St.Gallen (nachfolgend CSC) und Studierenden der Universität St.Gallen (nachfolgend Nutzer) sowie zwischen dem CSC und Institutionen der Universität St.Gallen wie z.B. Vereine (nachfolgend Institutionen). Diese AGB gelten auch für Verträge nach § 14 ff. zwischen dem CSC und potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Nutzer (nachfolgend Kunde).

§ 2 Entgegenstehende und unwirksame Bestimmungen

Den AGB entgegenstehende Bestimmungen gelten nur insoweit, als dass das CSC diesen schriftlich zustimmt. Bei Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

§ 3 Schriftlichkeit

Das CSC kommuniziert mit dem Nutzer, der Institution und dem Kunden (nachfolgend Vertragsparteien) mündlich oder schriftlich. Unter Schriftlichkeit wird die Kommunikation per Brief, Fax oder E-Mail sowie jegliche Kommunikationsformen auf der Karriereplattform des CSC (http://www.hsgcareer.ch») verstanden (nachfolgend Karriereplattform).

§ 4 Karriereplattform

Änderungsvorbehalt

Das CSC behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Karriereplattform zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit den Vertragsparteien geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Haftungsfreizeichnung

Das CSC ist bemüht, die Karriereplattform möglichst störungsfrei zum Abruf anzubieten. Kann die Karriereplattform oder können Inhalte der Vertragsparteien auf der Karriereplattform infolge Ausfall, welcher ausserhalb des Einflussbereiches des CSC liegt, nicht abgerufen werden, trägt das CSC keine Haftung. Das CSC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Karriereplattform und ihr Server frei von Computerviren oder anderen schädigenden Mechanismen ist.

Veröffentlichungszeitpunkt

Die Veröffentlichung von Informationen der Vertragsparteien auf der Karriereplattform erfolgt nach Vertragsschluss innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Vertrages.

§ 5 Kostenpflichtige Leistungen

Preis

Die Vertragsparteien verpflichten sich bei kostenpflichtigen Leistungen des CSC zur rechtzeitigen Zahlung eines Entgeltes. Als Entgelt gilt der auf der Karriereplattform angegebene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden den Vertragsparteien Unterlagen ausgehändigt, sind diese im Preis enthalten.

Bezahlung

Das Entgelt ist vom Nutzer und von der Institution nach der Rechnungsstellung sofort zu bezahlen. Der Kunde kann der in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 2 Wochen beanstanden. Beanstandet der Kunde den Betrag nicht, ist die Rechnung sofort zu bezahlen. Geraten die Vertragsparteien mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, ist das CSC berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Erhalt der vollständigen Bezahlung einstweilig einzustellen. Die Einstellung der Leistungserbringung ändert den bestehenden Vertrag (insb. die Vertragsdauer) nicht.

§ 6 Kontakt

Für den Nutzer ist die Kontaktadresse des CSC die folgende:

Career & Corporate Services, Student Career Services
CH-9010 St. Gallen
Postadresse: Dufourstr. 50, CH-9000 St. Gallen
+41 71 224 31 00, csc@unisg.ch

Für die Institution und den Kunden ist die Kontaktadresse des CSC die folgende

Career & Corporate Services, Corporate Services
Gatterstrasse 1, CH-9010 St. Gallen
Postadresse: Dufourstr. 50, CH-9000 St. Gallen
+41 71 224 39 00, corporate-services@unisg.ch


§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist St.Gallen/Schweiz.

 

(2) Besondere Bestimmungen bei Verträgen zwischen CSC und Nutzer

 

§ 8 Vertragsgegenstand

Allgemeines

Das CSC bietet Nutzer verschiedene Services im Bereich Karriereplanung und Berufseinstieg an. Die aktuellen Services sind auf der Webseite der Universität St.Gallen (nachfolgend Universität) («http://www.unisg.ch») und der Karriereplattform des Career & Corporate Services (http://www.hsgcareer.ch) veröffentlicht.

Services

Das CSC bietet Studierenden u.a. Einzelberatungen sowie die Teilnahme an Karriere-Workshops (nachfolgend Karriereberatung) oder ermöglicht Studierenden die Teilnahme an Rekrutierungsveranstaltungen wie die HSG TALENTS Conference oder die HSG Banking Days, den HSG Luxury Day, den HSG Industrial Day, den HSG Insurance Day, den HSG Legal Day sowie den HSG Consumer Goods & Retail Days (nachfolgend Rekrutierungsveranstaltungen) an.

Karriereplattform

Das CSC bietet Nutzern die Nutzung der passwortgeschützten Online-Plattform an, welche Profile, ein Stellen- und Unternehmensportal sowie ein Veranstaltungsmanagement mit moderner Such- und Archivierungsfunktion verbindet. Auf der Karriereplattform können Nutzer eine Online-Kommunikationsplattform (CSC Community) benutzen. Näheres dazu regelt § 20 ff.

§ 9 Vertragsschluss

Allgemeines

Um Dienstleistungen des CSC zu erhalten, müssen Nutzer auf der Karriereplattform registriert sein und ein Profil errichtet haben. Es gibt keinen Rechtsanspruch des Nutzers auf Freischaltung des Profils durch das CSC.

Services

Eine Terminvereinbarung für eine Karriereberatung erfolgt persönlich oder telefonisch während der Öffnungszeiten des CSC. Die Terminvereinbarung wird vom CSC über die Karriereplattform oder per E-Mail bestätigt. Der Nutzer reicht die für die Beratung vom CSC eingeforderten Unterlagen, sofern nicht anders angegeben, bis spätestens 48 Stunden vor dem Beratungstermin per E-Mail beim CSC ein. Bei späterem Eintreffen der Unterlagen ist das CSC berechtigt, die Services abzusagen.
Der Vertragsschluss für eine Rekrutierungsveranstaltung erfolgt durch die Bewerbung auf ein solches.

Vertragsauflösung

Durch das CSC

Das CSC kann Services aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben. Der Nutzer wird umgehend informiert und über alternative Angebote in Kenntnis gesetzt. Das CSC kann bei Verstoss des Nutzers gegen die § 11 genannten Pflichten den Vertrag fristlos beenden.

No-Show-Regelung

1) No-Show im Bereich Rekrutierungsveranstaltungen
a. Für eine Teilnahme an den Rekrutierungsveranstaltungen HSG TALENTS Conference, HSG Banking Days, HSG Luxury Day, HSG Industrial Day, HSG Insurance Day, HSG Legal Day sowie den HSG Consumer Goods & Retail Days gilt folgende Regelung:

  1. Erfolgt eine Abmeldung nicht im Rahmen der angegebenen Deadline oder erfolgt ein Nichterscheinen an einer der Veranstaltungen, so wird das als No-Show gewertet. Dieser No-Show wird in unserer Datenbank vermerkt.
  2. Eine weitere zu späte Abmeldung oder ein Nichterscheinen nach dem ersten Vermerk resp. No-Show zieht eine Sperre von 6 Monaten auf der Karriereplattform www.hsgcareer.ch nach sich. Das heisst konkret, Sie können sich nicht mehr einloggen und sich somit auch nicht mehr für eine der Rekrutierungsveranstaltungen oder für einen Karriereworkshop anmelden.
  3. Punkt 1 und 2 treten nicht in Kraft, wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist vom Unternehmen nachnominiert oder eingeladen werden.

2) No-Show für den Bereich Karriereberatung
a. Für eine Teilnahme an einer Einzelberatung oder an einem Karriere-Workshop des CSC gilt folgende Regelung:

  1. Erfolgt eine Abmeldung nicht im Rahmen der angegebenen Deadline oder erfolgt ein Nichterscheinen an einer der Karriereworkshops oder Einzelberatungen, so wird das als No-Show gewertet. Dieser No-Show wird in unserer Datenbank vermerkt.
  2. Eine weitere zu späte Abmeldung oder ein Nichterscheinen nach dem ersten Vermerk resp. No-Show zieht eine Sperre von 6 Monaten auf der Karriereplattform www.hsgcareer.ch nach sich. Das heisst konkret, Sie können sich nicht mehr einloggen und sich somit auch nicht mehr für eine der Karriereworkshops, Einzelberatungen oder Rekrutierungsveranstaltungen anmelden.

§ 10 Pflichten der Nutzer

Entgelt

Der Nutzer verpflichte sich bei kostenpflichten Leistungen zur Zahlung eines Entgelts (vgl. oben § 5).

Offenheit, Mitwirkung und Belastbarkeit

Beraterinnen und Berater sowie Trainerinnen und Trainer des CSC stehen dem Nutzer als Ansprechpersonen und Unterstützer beim Berufseintrittsprozess zur Verfügung. Dies setzt Offenheit und Mitwirkung durch den Nutzer voraus. Dienstleistungen des CSC sind keine therapeutische Beratung und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme an Dienstleistungen des CSC setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 11 Datenbearbeitung

Profileinsicht durch Kunden

Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass die Karriereplattform dahingehend ausgestaltet ist, dass ihre Profile für alle Kunden einsehbar sind. Andere Einstellungen müssen durch den Nutzer selber getätigt werden.

Datenverarbeitung durch Dritte

Das CSC ist befugt, anvertraute Daten zweckbestimmt zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Das CSC ist insbesondere berechtigt, die Daten der Nutzer zum Zwecke von Auswertungen und Marketingmassnahmen zu bearbeiten und in anonymisierter Form zu veröffentlichen. Das CSC kann die Datenbearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Dritten übertragen.

§ 12 Urheberrechte

Das Urheberrecht an den Unterlagen des CSC steht ausschliesslich dem CSC zu. Den Nutzern ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des CSC vollständig oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 13 Haftungsausschluss

Kein Erfolgsversprechen

Bei einer Karriereberatung handelt es sich um eine reine Beratertätigkeit interner und externer Beraterinnen und Berater sowie Trainerinnen und Trainer des CSC. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

Haftungsfreizeichnung

Das CSC und deren Mitarbeitende haften bei Karriereberatung oder Durchführung von Career Events lediglich für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Nutzer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen bei Teilnahme an Karriereberatung und Career Events und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Für die Tätigkeit der externen Beraterinnen und Berater sowie Trainerinnen und Trainer haftet das CSC nicht. Die elektronische Übertragung und der Versand jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr der Nutzer. Bei Absage eines Career Events haftet das CSC nicht für allfällige Folgekosten.

 

(3) Besondere Bestimmungen bei Verträgen zwischen CSC und Kunden

 

§ 14 Vertragsgegenstand

Marketing- und Rekrutierungsaktivitäten

Das CSC offeriert Kunden Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf Marketing- und Rekrutierungsaktivitäten wie Campus-Recruitment, Personalmarketing und Sponsoring. Die aktuellen Produkte und Dienstleistungen sind auf der Karriereplattform veröffentlicht.

Veranstaltungen und Messen

Das CSC ermöglicht für Kunden die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen und Messen. Die Teilnahme steht lediglich Unternehmen offen, die Werbung für sich als Arbeitgeber von Hochschulabsolventen machen wollen. Das CSC entscheidet über die Teilnahme.

Karriereplattform

Das CSC bietet den Kunden insbesondere folgende Leistungen auf der Karriereplattform an: das Erstellen und Publizieren von Stellen- und Eventanzeigen, von Profilen oder von Online-Bannern. Auf der Karriereplattform können Kunden eine Online-Kommunikationsplattform (CSC Community) benutzen. Näheres dazu regelt § 21 ff.

Weitere Services

Das CSC offeriert zusätzlich weitere Services im Zusammenhang mit Marketing- und Rekrutierungsaktivitäten wie diverse Sponsoring-Produkte, Werbeanzeigen, Erwerb und Vertrieb von CSC Publikationen, Organisation von Messen oder sonstigen Veranstaltungen, technische Lösungen etc., bei welchen ggf. gesonderte bzw. erweiterte Vereinbarungen in Anspruch genommen werden.

§ 15 Vertragsschluss

Allgemeines

Der Vertrag kommt zustande, wenn das CSC schriftlich den Auftrag bestätigt oder wenn der Auftrag vom CSC ausgeführt wird. Weicht der Inhalt der Bestätigung durch das CSC vom Inhalt des Auftrages ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der Bestätigung des CSC zustande, es sei denn, dass der Kunde binnen 3 Tagen widerspricht. Das CSC entscheidet abschliessend über die Kooperation mit einem Kunden.

Karriereplattform

Das CSC ist verpflichtet, auf Anforderung des Kunden Änderungen an der durch das CSC verbreiteten Anzeige des Kunden während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Änderungen, die mit geringem Aufwand zu bewirken sind, werden kostenfrei durchgeführt. Diesfalls ist kein neuer Vertrag zwischen Kunde und CSC zustande gekommen.

Veranstaltungen und Messen

Das Zuweisen von Ausstellungsflächen und Räumen an Veranstaltungen und Messen erfolgt durch das CSC. Das CSC behält sich vor, dem Kunden abweichend von der Bestätigung Ausstellungsflächen und Räume in anderer Lage zuzuweisen, die Grösse seiner Ausstellungsfläche und Räume zu ändern und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Diesfalls kommt kein neuer Vertrag zustande. Bei Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen und Messen ist die jeweils gültige Version der Hausordnung der Universität Vertragsbestandteil. Befragungen und das Verteilen von Prospekten, Flugblättern, Mustern u. ä. seitens des Kunden sind vom CSC zu genehmigen und nur in den dem Kunden zugeteilten Räumlichkeiten zulässig.

§ 16 Vertragsauflösung

Einvernehmliche Vertragsauflösung

Das CSC kann nach freiem Ermessen der Aufhebung eines kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden zustimmen. In diesem Fall ist das CSC berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von mindestens 30% der in Rechnung gestellten Leistungen ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten zu fordern. Stimmt das CSC dem Kunden über eine Auflösung von Verträgen über die kostenpflichtige Teilnahme an Veranstaltungen und Messen zu, anerkennt der Kunde, ohne einen Nachweis zu fordern, einen Anspruch des CSC in Höhe von 100 % (0 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn), 80% (31 – 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn), 50% (61 – 90 Tage vor Veranstaltungs-beginn) oder 25% (91 – 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn) der anfallenden bzw. bereits bezahlten Teilnahmegebühr als pauschalen Ersatz für die verursachten Kosten zu entrichten. Weitere Forderungen sind vorbehalten.

Fristlose Vertragsauflösung durch CSC

Das CSC ist jederzeit befugt, den Vertrag fristlos aufzulösen, wenn der Kunde gegen seine Pflichten nach § 18 ff. verstösst, seiner Zahlungspflicht nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt oder Profile über längere Zeit inaktiv sind. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder sich die Firma des Kunden in Liquidation befindet. Die Zahlungspflicht des Kunden für bereits erbrachte Leistungen und betriebenen Aufwand der CSC bleibt hiervon unberührt. Der Kunde wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Bei fristloser Vertragsauflösung von Verträgen, welche die Teilnahme an Veranstaltungen oder Messen zum Inhalt haben, steht dem Veranstalter ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 25 % der Netto-Teilnahmegebühr nebst Zuschlägen zu.

§ 17 Pflichten des Kunden

Mitwirkung und Meldepflichten

Der Kunde ist verpflichtet, dem CSC unverzüglich erkennbare Mängel, Schäden oder Störungen der Karriereplattform mitzuteilen und alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, die ein Feststellen der Mängel oder Schäden sowie das Beseitigen der Störung erleichtern und beschleunigen.

Profilinhalt

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seines Profils und seiner Anzeigen. Der Kunde hat die vom CSC veröffentlichte Anzeige nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel innert fünf Arbeitstagen zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung durch das CSC in der entsprechenden Form als genehmigt.

Verstoss gegen Rechte Dritter und geltendes Recht

Der Kunde verpflichtet sich, nicht gegen Rechte Dritter und geltendes Recht insb. gegen das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie gegen die guten Sitten zu verstossen. Als Verstoss gegen die guten Sitten gilt der Verweis auf Leistungselemente, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen oder Vornehmen von Handlungen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffen eines unautorisierten Zugriffs oder Einschleusen eines Virus).

Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt das CSC auf erste Aufforderung von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte dem CSC gegenüber geltend machen. Die Freistellung beinhaltet auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

Profilzweck

Das Nutzen der Profile zu einem anderen Zweck als zum Zweck des Anbahnens eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig.

Konkurrenz

Der Zugriff auf die Profile durch Unternehmen und Organisationen, die mit der Universität im Wettbewerb stehen (nachfolgend Konkurrenten), ist unzulässig. Das CSC ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperren des Zugriffs auf das Profil oder durch jedes andere taugliche Mittel einzustellen, wenn es sich bei einem Kunden um einen Konkurrenten handelt oder wenn ein Kunde Informationen aus der Karriereplattform oder den Nutzerprofilen an Konkurrenten weitergibt. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.

Sorgfaltspflicht

Der Zugriff auf die Profile wird dem Kunden durch Erteilen eines Zugriffscodes (Benutzerkennung, Passwort) ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Zugriffscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Zugriff auf die Profile ist für jeden erteilten Zugriffscode jeweils nur einer natürlichen Person, deren Name dem CSC mitzuteilen ist, erlaubt. Ebenso wenig gewährleistet das CSC eine bestimmte Anzahl von Antworten oder eine bestimmte Anzahl von Profilen mit einem bestimmten Suchkriterium.

§ 18 Datenbearbeitung

Der Kunde stellt dem CSC die auf der Karriereplattform zu veröffentlichenden Informationen und Inhalte (nachfolgend Kundeninformationen) zur Veröffentlichung zur Verfügung. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass ihre Profile für alle Nutzen einsehbar sind. Andere Einstellungen können durch den Kunden selber getätigt werden.

§ 19 Haftungsausschluss

Kein Erfolgsversprechen

Das CSC garantiert nicht das Zustandekommen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses oder eine Mindestzahl oder -qualität von Bewerbungen oder Profilen oder hafteten nicht für Investitionen, die vom Kunden im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss z. B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Ebenso wenig gewährleistet das CSC eine bestimmte Anzahl von Antworten oder eine bestimmte Anzahl von Profilen mit einem bestimmten Suchkriterium.

Haftungsfreizeichnung

Das CSC haftet nicht für die Richtigkeit der nach Weisung von Nutzern veröffentlichten Daten sowie der in diesen Daten enthaltenden Sachaussagen. Das CSC übernimmt keine Kosten für den Fall, dass für den Gebrauch der Karriereplattform, der Profile oder deren Inhalte zusätzliche Dienstleistungen, Hardware oder Daten notwendig werden. Das CSC übernimmt keine Gewähr für Rechte Dritter an den auf der Karriereplattform oder in den Profilen veröffentlichten Informationen. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Messen übernimmt das CSC keine Haftung für das Ausstellungsgut, Equipment und die Standeinrichtung und schliesst auch für seine Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran, soweit gesetzlich zulässig, aus Weiter schliesst das CSC die Haftung für durch das oder seine Mitarbeiter verursachte Nachteile und Schäden aus, die den Kunden durch irrtümliche Angaben bei der Raum- und Promotionsflächenzuweisung, Kommunikationsveränderungen, Branding und sonstige fehlerhafte Dienstleistungen entstehen, sowie gesetzlich zulässig, aus.

 

(4) Besondere Bestimmungen über Nutzungen der Communities

 

§ 20 Vertragsgegenstand

Nutzung
Das CSC bietet dem Nutzer, der Institution und dem Kunden auf der Karriereplattform die Nutzung einer Online-Kommunikationsplattform an (CSC Communities). Durch die Nutzung der CSC Communities können die Vertragsparteien Beiträge und Themen veröffentlichen.

Erstellung
Das CSC bietet der Institution (wie Vereine der Universität St.Gallen) die kostenlose Erstellung einer eigenen Community (Vereins-Community) an. Die Mitgliederverwaltung innerhalb der Vereins-Community ist Sache der jeweiligen Institution/Verein. Das CSC bietet dem Kunden die kostenpflichtige Erstellung einer eigenen Community (Unternehmens-Community) an, sofern es explizit im Vertrag zwischen CSC und Kunde aufgeführt wird.

§ 21 Vertragsschluss

Voraussetzung für die Nutzung der CSC Communities, Vereins-Communities und Unternehmens-Community ist der Beitritt in der entsprechenden Community. Mit der Aktivierung des Accounts durch den CSC oder der jeweiligen Institution, kommt der Nutzungsvertrag zustande. Es gelten die Community Guidelines auf https://hsgcareer.ch/community-guidelines/. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erstellung, Freischaltung oder Teilnahme in den CSC Communities, Vereins-Communities und Unternehmens-Communities.

§ 22 Pflichten der Vertragsparteien

Keine Weitergabe an Dritte

Die CSC Communities, Vereins-Communities und Unternehmens-Communities (und damit des Account für die Nutzung der Communities) wird lediglich durch die Vertragsparteien selber genutzt. Die Vertragsparteien tragen die Verantwortung für den Schutz vor dessen Missbrauch. Die Zugangsdaten werden daher vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Respektvoller Umgang

Sinn und Zweck der genannten Communities ist ein HSG-interner Marktplatz des Austauschs. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu friedlichem und respektvollem Umgang ohne Anfeindungen.

Kein Verstoss gegen Rechte Dritter und geltendes Recht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht verstossen insb. gegen das Urheber- oder Markenschutz recht oder gegen die guten Sitten. Die Vertragsparteien unterlassen, markenrechtlich geschützte Worte und Internetadressen als Benutzername (Nickname) zu verwenden. Als Verstoss gegen die guten Sitten gelten u.a. beleidigende oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen; Spam über das System an andere Nutzer zu versenden; wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen; das Thema mehrfach in den genannten Communities einzustellen (Verbot von Doppelpostings); Presseartikel Dritter ohne Zustimmung des Urhebers in den genannten Communities zu veröffentlichen; Werbung in den genannten Communities ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen nur im Benutzer-Profil der genannten Communities veröffentlicht werden.

Prüfungspflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vor der Veröffentlichung von Beiträge und Themen zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die die Vertragsparteien nicht veröffentlichen möchten. Ihre Beiträge und Themen können in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar gemacht werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem CSC ist ausgeschlossen.

Haftungsfreistellung

Sollten Dritte oder Studierende oder Unternehmen das CSC wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, die aus den von den Vertragsparteien eingestellten Inhalten resultieren und/oder aus der Nutzung der Dienste des CSC durch die Vertragsparteien entstehen, verpflichten sich die Vertragsparteien, den CSC von jeglichen Ansprüchen, einschliesslich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem CSC die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Das CSC wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Das CSC ist berechtigt, hierfür von den Vertragsparteien einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des CSC bleiben unberührt. Wenn die Vertragsparteien die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 23 Rechte des CSC

Sanktionen

Beim Verstoss gegen die in § 24 genannten Pflichten kann das CSC unabhängig von einer Kündigung, auch die folgenden Sanktionen gegen die Vertragsparteien verhängen: Löschung oder Abänderung von Inhalten, die die Vertragsparteien eingestellt hat, Ausspruch einer Abmahnung oder Sperrung des Zugangs zu den unter § 20 genannten Communities. Die Sperrung des Zugangs zu den Communities ist dann möglich, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die Vertragsparteien gegen diese Nutzungsbedingungen verstossen. Die Vertragsparteien können diese Massnahmen abwenden, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumen.

§ 24 Urheber- und Nutzungsrecht

Das Urheberrecht für durch die Vertragsparteien veröffentlichen Themen und Beiträge, verbleibt, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, bei den Vertragsparteien. Die Vertragsparteien räumen dem CSC mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf seinen Webseiten vorzuhalten. Dieses Nutzungsrecht bleiben auch im Falle einer Kündigung des Community-Accounts bestehen.

§ 25 Haftungsausschluss

Das CSC übernimmt keinerlei Gewähr für die Korrektheit in den Communities veröffentlichten Beiträge durch die Vertragsparteien.